Außergerichtlich | internes AZ: 13198
Targo Bank AG & Co. AG kündigt nach erstem Anwaltsschriftsatz an einen Betrag i. H. v. 6352,51 € gutschreiben zu wollen. Es ging um den Widerruf verbundener Geschäfte (Darlehensverträge nebst Restschuldversicherungsverträge). Außergerichtlich | internes AZ: 13198